§ 3 – Ziele der Regulierung
Ziele der Regulierung des Eisenbahnsektors sind: die Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen; normal normal die Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten auf dem Gebiet der Eisenbahnmärkte bei der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten sowie die Wahrung der Interessen der Verbraucher; normal normal die Förderung von Investitionen der Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen und die Unterstützung von Innovationen; normal normal die Förderung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes; normal normal die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Eisenbahninfrastruktur und normal normal die Verkürzung der Reisezeiten im Schienenpersonenverkehr und der durchschnittlichen Transportdauer im Schienengüterverkehr. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Steigerung des Anteils des Schienenverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen.
- Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten und Förderung des Wettbewerbs im Eisenbahnmärkte.
- Förderung von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur und Unterstützung von Innovationen.
- Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes.
- Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs sowie Verkürzung der Reise- und Transportzeiten.