§ 8b – Unparteilichkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
(1) Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verkehrsmanagement, der Instandhaltungsplanung und der Erneuerungsplanung müssen auf transparente und diskriminierungsfreie Weise ausgeführt werden. Entscheidungen nach Satz 1 dürfen nur von dem Personal des Betreibers von Eisenbahnanlagen getroffen werden, das keine Funktionen in Eisenbahnverkehrsunternehmen oder mit diesen verbundenen Unternehmen ausübt. (2) Zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Ziels muss der Betreiber von Eisenbahnanlagen sicherstellen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugang zu einschlägigen Informationen haben. (3) Im Rahmen des Verkehrsmanagements hat der Betreiber von Eisenbahnanlagen die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen über Störungen umfassend und rechtzeitig zu informieren. Gewährt der Betreiber von Eisenbahnanlagen Eisenbahnverkehrsunternehmen weiteren Zugang zum Verkehrsmanagementprozess, so muss er dies für die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf transparente und diskriminierungsfreie Weise tun. (4) Hinsichtlich der langfristigen Planung größerer Instandhaltungs- oder Erneuerungsarbeiten an den Eisenbahnanlagen hat der Betreiber von Eisenbahnanlagen die Zugangsberechtigten zu konsultieren. Er hat den vorgebrachten Anliegen im bestmöglichen Umfang Rechnung zu tragen. Der Betreiber von Eisenbahnanlagen hat die Planung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten in diskriminierungsfreier Weise durchzuführen.
Kurz erklärt
- Verkehrsmanagement und Instandhaltungsplanung müssen transparent und ohne Diskriminierung erfolgen.
- Entscheidungen in diesen Bereichen dürfen nur von unabhängigem Personal des Betreibers getroffen werden.
- Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen Zugang zu relevanten Informationen erhalten.
- Der Betreiber muss Eisenbahnverkehrsunternehmen rechtzeitig über Störungen informieren.
- Bei größeren Instandhaltungs- oder Erneuerungsarbeiten muss der Betreiber die betroffenen Unternehmen konsultieren und deren Anliegen berücksichtigen.