Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. Juli 1956
§ 24a

§ 24a – Änderungsdienst

Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit: Familiennamen, normal frühere Namen, normal Vornamen, normal Doktorgrad, normal Tag und Ort der Geburt, normal Staatsangehörigkeiten, normal gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland, normal Tag des Ein- und Auszugs, normal Familienstand, normal Sterbetag und -ort. normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Meldebehörde informiert das Karrierecenter der Bundeswehr über Änderungen von Daten männlicher Deutscher zwischen 17 und 32 Jahren.
  • Übermittelte Daten umfassen Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort.
  • Auch Staatsangehörigkeiten und aktuelle sowie frühere Adressen werden mitgeteilt.
  • Bei Zuzug aus dem Ausland wird die letzte Adresse im Inland angegeben.
  • Weitere Informationen sind der Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand sowie Sterbedatum und -ort.