Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. November 2008
§ 23
§ 23 – Zuständige Behörden
Die für die Aufgaben nach diesem Gesetz zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt.
Kurz erklärt
- Die zuständigen Behörden werden durch das Landesrecht festgelegt.
- Es geht um Aufgaben, die in diesem Gesetz geregelt sind.
- Die Bestimmung der Behörden erfolgt auf Landesebene.
- Jedes Bundesland kann eigene Behörden benennen.
- Die Regelung betrifft die Umsetzung des Gesetzes.