Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. November 2008
§ 23

§ 23 – Zuständige Behörden

Die für die Aufgaben nach diesem Gesetz zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt.

Kurz erklärt

  • Die zuständigen Behörden werden durch das Landesrecht festgelegt.
  • Es geht um Aufgaben, die in diesem Gesetz geregelt sind.
  • Die Bestimmung der Behörden erfolgt auf Landesebene.
  • Jedes Bundesland kann eigene Behörden benennen.
  • Die Regelung betrifft die Umsetzung des Gesetzes.