Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. November 2008
§ 43
§ 43 – Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
Kurz erklärt
- Ruhegelder, die am 31. Dezember 2012 festgestellt wurden, betreffen Personen, die in den Ruhestand versetzt wurden.
- Ab dem 1. Januar 2013 werden diese Ruhegelder als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
- Die Zahlung erfolgt ohne Unterbrechung nach der Versetzung in den Ruhestand.
- Es handelt sich um eine Regelung für Personen, die berufsunfähig sind.
- Die Bestimmungen gelten für alle betroffenen Ruheständler ab dem genannten Datum.