Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. November 2008
§ 43

§ 43 – Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand

Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.

Kurz erklärt

  • Ruhegelder, die am 31. Dezember 2012 festgestellt wurden, betreffen Personen, die in den Ruhestand versetzt wurden.
  • Ab dem 1. Januar 2013 werden diese Ruhegelder als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
  • Die Zahlung erfolgt ohne Unterbrechung nach der Versetzung in den Ruhestand.
  • Es handelt sich um eine Regelung für Personen, die berufsunfähig sind.
  • Die Bestimmungen gelten für alle betroffenen Ruheständler ab dem genannten Datum.