§ 17 – stag
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren durch Verzicht (§ 26), normal normal durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28) oder normal normal durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35). normal normal normal arabic (2) Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert auch ein Kind, rückwirkend zum Zeitpunkt des Erwerbs nach § 4 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Satz 1 oder nach § 6, wenn die Voraussetzungen für diesen Erwerb nicht mehr erfüllt sind. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt ein, wenn die rückwirkende Entscheidung unanfechtbar ist über a) eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft, normal normal b) den Wegfall des in § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 aufgeführten Aufenthaltsrechts des Elternteils, der für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes maßgeblich ist, normal normal c) die Unwirksamkeit der Annahme als Kind oder normal normal d) den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Elternteils nach § 35 Absatz 6 normal normal normal alpha oder normal normal eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung der Vaterschaft eines Dritten, die das rückwirkende Nichtbestehen der bisherigen Vaterschaft zur Folge hat, wirksam wird oder normal normal der Beweis des Gegenteils nach § 4 Absatz 2 erbracht ist. normal normal normal arabic Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht verloren, wenn das Kind bei der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, dem Wirksamwerden der Anerkennung der Vaterschaft eines Dritten oder dem Beweis des Gegenteils nach Satz 2 das fünfte Lebensjahr bereits vollendet hat, normal normal mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt, normal normal sonst die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 erworben hätte oder normal normal sonst staatenlos würde. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Verzicht, Eintritt in ausländische Streitkräfte oder Beteiligung an terroristischen Aktivitäten verloren gehen.
- Ein Kind verliert die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend, wenn die Voraussetzungen für den Erwerb nicht mehr erfüllt sind.
- Dies kann durch eine unanfechtbare Entscheidung über die Vaterschaft oder den Verlust des Aufenthaltsrechts eines Elternteils geschehen.
- Auch die Unwirksamkeit der Adoption oder der Verlust der Staatsangehörigkeit eines Elternteils kann dazu führen.
- Ein Kind behält die Staatsangehörigkeit, wenn es zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits fünf Jahre alt ist oder mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt.