Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 22. Juli 1913
§ 1

§ 1 – stag

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Kurz erklärt

  • Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
  • Staatsangehörigkeit ist entscheidend für den Status als Deutscher.
  • Das Gesetz definiert den Begriff "Deutscher".
  • Es geht um die rechtliche Zugehörigkeit zur deutschen Nation.
  • Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche.