Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 04. Mai 1976
§ 39

§ 39 – Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren für die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu erlassen, insbesondere über die Vorbereitung der Wahl oder Abstimmung, die Bestellung der Wahlvorstände und Abstimmungsvorstände sowie die Aufstellung der Wählerlisten, normal normal die Abstimmungen darüber, ob die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte erfolgen soll, normal normal die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen, normal normal die Errechnung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer sowie ihre Verteilung auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer, die leitenden Angestellten und die Gewerkschaftsvertreter sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter, normal normal die Errechnung der Zahl der Delegierten, normal normal die Wahlvorschläge und die Frist für ihre Einreichung, normal normal die Ausschreibung der Wahl oder der Abstimmung und die Fristen für die Bekanntmachung des Ausschreibens, normal normal die Teilnahme von Arbeitnehmern eines in § 34 Abs. 1 bezeichneten Betriebs an Wahlen und Abstimmungen, normal normal die Stimmabgabe, normal normal die Feststellung des Ergebnisses der Wahl oder der Abstimmung und die Fristen für seine Bekanntmachung, normal normal die Aufbewahrung der Wahlakten und der Abstimmungsakten. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Bundesregierung kann Regeln für die Wahl und Abberufung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat erlassen.
  • Es werden Verfahren für die Vorbereitung der Wahlen, die Bildung von Wahlvorständen und die Erstellung von Wählerlisten festgelegt.
  • Die Vorschriften regeln, ob die Wahl direkt oder durch Delegierte erfolgt und wie die Einsichtnahme in Wählerlisten funktioniert.
  • Es wird festgelegt, wie viele Aufsichtsratsmitglieder es gibt und wie sie auf verschiedene Gruppen verteilt werden.
  • Die Regeln umfassen auch Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen, die Bekanntmachung der Wahl und die Aufbewahrung der Wahlunterlagen.