Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 11. Dezember 2001
§ 43

§ 43 – Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) (weggefallen)

Kurz erklärt

  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
  • Ein bestimmter Abschnitt (2) wurde gestrichen.
  • Es gibt keine weiteren Informationen im gestrichenen Abschnitt.
  • Die Regelung ist ab dem folgenden Tag gültig.
  • Es handelt sich um eine formale Bekanntmachung.