Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
11. Dezember 2001
§ 43
§ 43 – Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) (weggefallen)
Kurz erklärt
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
- Ein bestimmter Abschnitt (2) wurde gestrichen.
- Es gibt keine weiteren Informationen im gestrichenen Abschnitt.
- Die Regelung ist ab dem folgenden Tag gültig.
- Es handelt sich um eine formale Bekanntmachung.