Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. August 1965
§ 5

§ 5 – Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung

Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.

Kurz erklärt

  • Der Wohnberechtigungsschein ist ein offizielles Dokument.
  • Er wird nach bestimmten Regeln aus dem Wohnraumförderungsgesetz ausgestellt.
  • Die Regeln beziehen sich auf die Absätze 1 bis 5 des § 27.
  • Der Schein bestätigt das Recht auf eine geförderte Wohnung.
  • Er ist wichtig für Menschen mit geringem Einkommen.