Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. August 1965
§ 5
§ 5 – Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.
Kurz erklärt
- Der Wohnberechtigungsschein ist ein offizielles Dokument.
- Er wird nach bestimmten Regeln aus dem Wohnraumförderungsgesetz ausgestellt.
- Die Regeln beziehen sich auf die Absätze 1 bis 5 des § 27.
- Der Schein bestätigt das Recht auf eine geförderte Wohnung.
- Er ist wichtig für Menschen mit geringem Einkommen.