Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. August 1965
§ 3
§ 3 – Zuständige Stelle
Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.
Kurz erklärt
- Die zuständige Stelle wird von der Landesregierung festgelegt.
- Alternativ kann die Zuständigkeit auch nach Landesrecht bestimmt werden.
- Es handelt sich um eine offizielle Behörde oder Institution.
- Die Bestimmung erfolgt im Rahmen eines Gesetzes.
- Die Regelung betrifft die Zuständigkeiten innerhalb des Landes.