Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
02. August 2011
§ 8
§ 8 – Kosten der Personalverwaltung
Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.
Kurz erklärt
- Kosten der Personalverwaltung beziehen sich auf Ausgaben der Arbeitgeber.
- Diese Ausgaben entstehen durch die Erfüllung von Arbeitgeberpflichten.
- Die Pflichten gelten für Beschäftigte in einer gemeinsamen Einrichtung.
- Träger sind die Organisationen oder Institutionen, die diese Pflichten übernehmen.
- Ziel ist die ordnungsgemäße Verwaltung des Personals.