Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
02. August 2011
§ 6
§ 6 – Personalnebenkosten
Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für die Beihilfen und Beihilfeumlagen, normal die Fürsorgeleistungen, normal die Unterstützungen, normal die Beiträge zu Unfallkassen, normal das Trennungsgeld, normal die Fahrkostenzuschüsse sowie normal die Umzugskostenvergütungen. normal arabic
Kurz erklärt
- Personalnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben neben den Personalkosten.
- Sie betreffen aktive Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Dazu gehören Beihilfen und Beihilfeumlagen.
- Auch Fürsorgeleistungen, Unterstützungen und Beiträge zu Unfallkassen zählen dazu.
- Weitere Kosten sind Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse und Umzugskostenvergütungen.