§ 5 – Personalkosten
(1) Personalkosten sind die Aufwendungen für Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind. (2) Bezüge sind alle nach besoldungsrechtlichen und tarifvertraglichen sowie vergleichbaren außertariflichen Regelungen laufend gezahlten Besoldungen und Entgelte an Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören insbesondere: das Grundgehalt, normal der Familienzuschlag, normal die Zulagen und Sonderzahlungen, normal die Vergütungen, normal die vermögenswirksamen Leistungen, normal die leistungsorientierte Bezahlung sowie normal die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung. normal arabic
Kurz erklärt
- Personalkosten umfassen die Ausgaben für Bezüge von Beamten und Arbeitnehmern in gemeinsamen Einrichtungen.
- Bezüge sind alle regelmäßig gezahlten Gehälter und Entgelte, die nach gesetzlichen und tariflichen Regelungen festgelegt sind.
- Zu den Bezügen zählen Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Sonderzahlungen und Vergütungen.
- Auch vermögenswirksame Leistungen und leistungsorientierte Bezahlungen gehören zu den Bezügen.
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung sind ebenfalls Teil der Personalkosten.