Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. August 2011
§ 7

§ 7 – Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

Versorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten, denen im Haushaltsjahr Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

Kurz erklärt

  • Versorgungsaufwendungen sind Kosten, die für zukünftige Leistungen an Beamte entstehen.
  • Diese Kosten sind kalkulatorisch und basieren auf dem Dienstverhältnis.
  • Sie betreffen Beamte, die im Haushaltsjahr in gemeinsamen Einrichtungen arbeiten.
  • Die Aufwendungen umfassen auch Beihilfen für die Beamten.
  • Sie sind Teil der finanziellen Planung für die Versorgung der Beamten.