Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
21. September 1953
§ 57
§ 57 – uergg
(1) Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, gelten in Berlin (West) nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. (2) § 35 Abs. 3 und § 50 Abs. 2 gelten in Berlin (West) mit der Maßgabe, daß an die Stelle des § 11 Abs. ... 4 des Umstellungsgesetzes und des § 11 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die Ziffer 3 Buchstabe c der Umstellungsergänzungsverordnung vom 20. März 1949 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 88) tritt.
Kurz erklärt
- Rechtsverordnungen, die auf diesem Gesetz basieren, gelten in Berlin (West).
- Es wird auf § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes verwiesen.
- Bestimmte Paragraphen (§ 35 Abs. 3 und § 50 Abs. 2) gelten ebenfalls in Berlin (West).
- Eine spezifische Regelung ersetzt andere Paragraphen des Umstellungsgesetzes.
- Die Ersetzung erfolgt durch eine Regelung aus der Umstellungsergänzungsverordnung von 1949.