Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. August 1965
§ 3

§ 3 – Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.

Kurz erklärt

  • Die zuständige Stelle wird von der Landesregierung festgelegt.
  • Alternativ kann die Zuständigkeit auch nach Landesrecht bestimmt werden.
  • Es handelt sich um eine offizielle Behörde oder Institution.
  • Die Bestimmung erfolgt im Rahmen eines Gesetzes.
  • Die Regelung betrifft die Zuständigkeiten innerhalb des Landes.