Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
22. Juni 2005
§ 17
§ 17 – Zuständige Behörde
Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne des Artikels 31 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung.
Kurz erklärt
- Die Bundesanstalt ist die zuständige Behörde.
- Sie handelt gemäß Artikel 31 Absatz 1 Satz 1 der EU-Verordnung 2017/1129.
- Die Verordnung gilt in der jeweils aktuellen Fassung.
- Die Bundesanstalt hat spezifische Aufgaben und Befugnisse.
- Sie ist Teil des europäischen Rechtsrahmens.