Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
22. Juni 2005
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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. EU Nr. L 345 S. 64).
Kurz erklärt
- Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 um.
- Es betrifft den Prospekt für öffentliche Angebote von Wertpapieren.
- Der Prospekt muss veröffentlicht werden, wenn Wertpapiere angeboten oder zum Handel zugelassen werden.
- Es ändert auch eine frühere Richtlinie von 2001.
- Ziel ist es, Transparenz und Informationen für Anleger zu gewährleisten.