Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 23. Dezember 1993
§ 25

§ 25 – Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden

Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften ist das Hauptzollamt Hannover zuständig.

Kurz erklärt

  • Das Hauptzollamt Hannover ist zuständig für Zolltarifauskünfte.
  • Es erteilt verbindliche Auskünfte zu Zolltarifen.
  • Das Hauptzollamt Hannover ist auch zuständig für Ursprungsauskünfte.
  • Verbindliche Ursprungsauskünfte werden ebenfalls dort erteilt.
  • Alle Anfragen müssen an das Hauptzollamt Hannover gerichtet werden.