Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
23. Dezember 1993
§ 25
§ 25 – Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden
Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften ist das Hauptzollamt Hannover zuständig.
Kurz erklärt
- Das Hauptzollamt Hannover ist zuständig für Zolltarifauskünfte.
- Es erteilt verbindliche Auskünfte zu Zolltarifen.
- Das Hauptzollamt Hannover ist auch zuständig für Ursprungsauskünfte.
- Verbindliche Ursprungsauskünfte werden ebenfalls dort erteilt.
- Alle Anfragen müssen an das Hauptzollamt Hannover gerichtet werden.