§ 28 – Organisation
(1) Organe der Zentralen Stelle sind das Kuratorium, normal normal der Vorstand, normal normal der Verwaltungsrat und normal normal der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung. normal normal normal arabic Die Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Organ der Zentralen Stelle schließt die Mitgliedschaft dieser natürlichen Person in einem anderen Organ der Zentralen Stelle aus. Abweichend von Satz 2 ist eine teilweise Personenidentität mit Mitgliedern des Verwaltungsrats möglich. (2) Das Kuratorium legt die Leitlinien der Geschäftstätigkeit fest und bestellt und entlässt den Vorstand. Es setzt sich zusammen aus acht Vertretern aus der Gruppe der Hersteller und Vertreiber nach § 24 Absatz 1, normal normal zwei Vertretern der Länder, normal normal einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, normal normal einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und normal normal einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. normal normal normal arabic Das Kuratorium trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Bestellung und Entlassung des Vorstands entscheidet es mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der Zentralen Stelle in eigener Verantwortung und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Er setzt sich aus bis zu zwei Personen zusammen. (4) Der Verwaltungsrat berät das Kuratorium und den Vorstand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er setzt sich zusammen aus zehn Vertretern aus der Gruppe der Hersteller und Vertreiber nach § 24 Absatz 1, normal normal einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, normal normal einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, normal normal einem Vertreter des Umweltbundesamtes, normal normal zwei Vertretern der Länder, normal normal einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, normal normal einem Vertreter der kommunalen Entsorgungswirtschaft, normal normal einem Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft, normal normal einem Vertreter der Systeme und normal normal zwei Vertretern der Umwelt- und Verbraucherverbände. normal normal normal arabic (5) Der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung erarbeitet eigenverantwortlich Empfehlungen zur Verbesserung der Erfassung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle einschließlich der Qualitätssicherung sowie zu Fragen von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kommunen und Systemen und kann diese in geeigneter Weise veröffentlichen. Er setzt sich zusammen aus drei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, normal normal einem Vertreter der kommunalen Entsorgungswirtschaft, normal normal zwei Vertretern der Systeme und normal normal zwei Vertretern der privaten Entsorgungswirtschaft. normal normal normal arabic (6) Nähere Regelungen bleiben der Stiftungssatzung vorbehalten.
Kurz erklärt
- Die Zentrale Stelle hat verschiedene Organe: Kuratorium, Vorstand, Verwaltungsrat und Beirat für Erfassung, Sortierung und Verwertung.
- Eine Person kann nicht in mehreren Organen der Zentralen Stelle Mitglied sein, außer teilweise im Verwaltungsrat.
- Das Kuratorium legt die Geschäftsleitlinien fest und bestellt den Vorstand, wobei Entscheidungen mit Mehrheit getroffen werden müssen.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Zentralen Stelle und vertritt sie rechtlich, besteht aus bis zu zwei Personen.
- Der Beirat erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Abfallverwertung und setzt sich aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammen.