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VERPACKG – verpackg

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2017-07-05

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Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist.…

Inhaltsübersicht –

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften auto § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele normal normal § 2 Anwendungsbereich normal normal § 3 Begriffsbestimmungen normal normal § 4 Allgemeine Anforderungen an Verpackungen normal normal § 5 Beschränkungen des Inverkehrbringens normal normal § 6 Kennzeichnung zur Id…

§ 1 – Abfallwirtschaftliche Ziele

(1) Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verp…

§ 2 – Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für alle Verpackungen. (2) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Ausnahme von § 54, und die auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder des bis zum 31. Mai 2012 geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abf…

§ 3 – Begriffsbestimmungen

(1) Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können, vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden u…

§ 4 – Allgemeine Anforderungen an Verpackungen

Verpackungen sind so zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben, dass Verpackungsvolumen und -masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, das zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit und Hygiene der zu verpackenden Ware und zu deren Akzeptanz durch den Verbraucher angemessen ist; normal nor…

§ 5 – Beschränkungen des Inverkehrbringens

(1) Das Inverkehrbringen von Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen, bei denen die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ den Wert von 100 Milligramm je Kilogramm überschreitet, ist verboten. Satz 1 gilt nicht für Mehrwegverpackungen in eingerichteten Systemen zur Wi…

§ 6 – Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials

§ 7 – Systembeteiligungspflicht

(1) Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich mit diesen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Dabei haben sie Materialart und Masse der zu beteiligenden Verpackungen sowie die…

§ 8 – Branchenlösung

(1) Die Pflicht eines Herstellers nach § 7 Absatz 1 entfällt, soweit er die von ihm in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei nach § 3 Absatz 11 Satz 2 und 3 den privaten Haushaltungen gleichgestellten Anfallstellen, die von ihm entweder selbst oder durch zwischengeschalte…

§ 9 – Registrierung

(1) Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen sind verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Änderungen von Registrierungsdaten sowie die dauerhafte Aufgabe der Herstellertätigkeit sind der Zentralen Stelle unverzüglich mitzute…

§ 10 – Datenmeldung

(1) Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungen unverzüglich auch der Zentralen Stelle unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu übermitteln: Registrierungsnummer; normal Materialart und Masse der beteiligt…

§ 11 – Vollständigkeitserklärung

(1) Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen nach den Vorgaben des Absatzes 3 zu hinterlegen (Vollständigkeitserklärung). Die Vol…

§ 12 – Ausnahmen

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für Verpackungen, die nachweislich nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Endverbraucher abgegeben werden. (2) Die Vorschriften dieses Abschnitts, mit Ausnahme von § 9, gelten nicht für Mehrwegverpackungen, normal normal Einweggetränkeverpacku…

§ 13 – Getrennte Sammlung

§ 14 – Pflichten der Systeme zur Sammlung, Verwertung und Information

(1) Die Systeme sind verpflichtet, im Einzugsgebiet der beteiligten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (Holsystem) oder in deren Nähe (Bringsystem) oder durch eine Kombination beider Va…

§ 15 – Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung

(1) Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von Transportverpackungen, normal normal Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, normal normal Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichk…

§ 16 – Anforderungen an die Verwertung

(1) Die Systeme haben die durch die Sammlung nach § 14 Absatz 1 erfassten restentleerten Verpackungen nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Soweit die Abfälle nach Satz 1 nicht verwertet …

§ 17 – Nachweispflichten

(1) Die Systeme haben die Verwertung der durch die Sammlung nach § 14 Absatz 1 Satz 1 erfassten restentleerten Verpackungen kalenderjährlich in nachprüfbarer Form zu dokumentieren (Mengenstromnachweis). Grundlage des Mengenstromnachweises sind die an einem System beteiligten Mengen an Verpackungen s…

§ 18 – Genehmigung und Organisation

(1) Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn ein System in dem betreffenden Land flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind, normal normal mit allen öffentlich…

§ 19 – Gemeinsame Stelle

(1) Die Systeme haben sich an einer Gemeinsamen Stelle zu beteiligen. Die Genehmigung nach § 18 wird unwirksam, wenn ein System sich nicht innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Genehmigung an der Gemeinsamen Stelle beteiligt. (2) Die Gemeinsame Stelle hat insbesondere die folgenden Aufgaben:…

§ 20 – Meldepflichten

(1) Systeme sind verpflichtet, die folgenden Informationen über die bei ihnen vorgenommenen oder erwarteten Beteiligungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und über eventuelle Abzüge von Verpackungsmengen aufgrund von Entgelterstattungen nach § 7 Absatz 3, jeweils aufgeschlüsselt nach den in § 16 Absatz 2 Sa…

§ 21 – Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

(1) Systeme sind verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Ver…

§ 22 – Abstimmung

§ 23 – Vergabe von Sammelleistungen

§ 24 – Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung

(1) Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie Vertreiber von noch nicht befüllten Verkaufs- oder Umverpackungen oder von ihnen getragene Interessenverbände errichten bis zum 1. Januar 2019 unter dem Namen Zentrale Stelle Verpackungsregister eine rechtsfähige Stiftung des bürger…

§ 25 – Finanzierung

(1) Die Systeme und Betreiber von Branchenlösungen sind verpflichtet, sich gemäß ihrem jeweiligen Marktanteil an der Finanzierung der Zentralen Stelle einschließlich der erforderlichen Errichtungskosten zu beteiligen. Zu diesem Zweck schließen sie mit der Zentralen Stelle vertragliche Vereinbarungen…

§ 26 – Aufgaben

(1) Die Zentrale Stelle ist mit der Wahrnehmung der in Satz 2 aufgeführten hoheitlichen Aufgaben beliehen. Die Zentrale Stelle nimmt auf Antrag Registrierungen gemäß § 9 Absatz 1 vor, erteilt Bestätigungen nach § 9 Absatz 3 Satz 2 und veröffentlicht gemäß § 9 Absatz 4 eine Liste der registrierten He…

§ 27 – Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

(1) Die Zentrale Stelle nimmt Sachverständige, die ihr gegenüber anzeigen, dass sie beabsichtigen, Prüfungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 oder § 17 Absatz 2 durchzuführen, in ein Prüferregister auf und veröffentlicht dieses im Internet. Die Zentrale Stelle kann die Aufnahme in das …

§ 28 – Organisation

(1) Organe der Zentralen Stelle sind das Kuratorium, normal normal der Vorstand, normal normal der Verwaltungsrat und normal normal der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung. normal normal normal arabic Die Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Organ der Zentralen Stelle schließt di…

§ 29 – Aufsicht und Finanzkontrolle

§ 30 – Teilweiser Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde

§ 30a – Mindestrezyklatanteil bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen

(1) Hersteller von Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen, dürfen diese Flaschen ab dem 1. Januar 2025 nur in Verkehr bringen, wenn sie jeweils zu mindestens 25 Masseprozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Hersteller v…

§ 31 – Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

(1) Hersteller von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind verpflichtet, von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endv…

§ 32 – Hinweispflichten

(1) Letztvertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, sind verpflichtet, die Endverbraucher in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare, in unmittelbarer Nähe zu den Einweggetränkeverpackungen befindliche …

§ 33 – Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher

(1) Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens jeweils auch in Meh…

§ 34 – Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten

(1) Letztvertreiber nach § 33 Absatz 1 Satz 1 mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet, können die Pflicht nach § 33 Absatz 1 Satz 1 auch erfüllen, indem sie dem Endverbraucher anbieten, die Waren in von diesem zur Verfügung gestellte …

§ 35 – Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

(1) Die nach diesem Gesetz Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen; § 22 Satz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für die Registrierung nach § 9 und nicht für die Abgabe von Datenmeldungen nach § 10. (2) Hersteller, die kei…

§ 36 – Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 7 Absatz 7 Satz 1 oder § 9 Absatz 5 Satz 1 eine Verpackung oder einen Verpackungsbestandteil in Verkehr bringt, normal normal entgegen § 6 Satz 2 eine Nummer oder Abkürzung verwendet, nor…

§ 37 – Einziehung

Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Absatz 1 begangen worden, so können Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, oder normal Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, normal arabic eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Or…

§ 38 – Übergangsvorschriften

(1) Systeme, die zum 1. Januar 2019 gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 der Verpackungsverordnung bereits wirksam festgestellt sind, gelten auch im Sinne des § 18 Absatz 1 als genehmigt, wenn sie bis zum 1. Januar 2019 mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung, die den Vorgaben des § 25 entspric…

Anlage 1 – (zu § 3 Absatz 1)Verpackungskriterien und -beispiele

Anlage 2 – (zu § 3 Absatz 7)Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 7

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2254) Fundstelle Stoffe und Gemische, die bei einem Vertrieb im Einzelhandel dem Selbstbedienungsverbot nach § 8 Absatz 4 der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94; 2018 I S. 1389), die zuletzt durch Artikel 300 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (…

Anlage 3 – (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und -paletten gilt

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2255) Fundstelle Anwendungsbereich normal Der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert gilt nicht für Kunststoffkästen und -paletten, die in geschlossenen und kontrollierten Produktkreisläufen zirkulieren und die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen…

Anlage 4 – (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4)Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen gilt

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2256) Fundstelle Begriffsbestimmungen normal Für die Zwecke dieser Festlegung gelten für die Begriffe „bewusste Zugabe“ und „zufällige Präsenz“ die Begriffsbestimmungen in Nummer 2 der Anlage 3 zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2. normal normal Herstellung normal (1) Blei, Cad…

Anlage 5 – (zu § 6)Kennzeichnung von Verpackungen

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2257 - 2259) Fundstelle 1. Nummern und Abkürzungen F798769_03_BJNR223410017BJNE004101125 für Kunststoffe left S1 col1 1 75* col2 2 45* col3 3 45* Stoff 1 center col1 Abkürzung 1 center col2 Nummer 1 center col3 1 bottom Polyethylenterephthalat 1 col1 0 PET 1 col2 0 1 col3 …