Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 05. Juli 2017

#0 – verpackg

Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle um.
  • Die ursprüngliche Richtlinie stammt vom 20. Dezember 1994.
  • Die Richtlinie wurde zuletzt durch eine Änderung im Jahr 2015 aktualisiert.
  • Ziel ist es, die Regelungen zu Verpackungen und deren Entsorgung zu verbessern.
  • Es betrifft sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat der EU.