§ 13 – Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
(1) Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit errichtet. (2) Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ist zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Träger öffentlicher Gewalt. Sie berät darüber hinaus auch die übrigen öffentlichen Stellen des Bundes, Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft auf Anfrage. Ihre Aufgaben sind: zentrale Anlaufstelle und Erstberatung, normal normal Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit, normal normal Unterstützung der Beteiligten bei Zielvereinbarungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten, normal normal Aufbau eines Netzwerks, normal normal Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit und normal normal Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. normal normal normal arabic Ein Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, berät die Fachstelle. (3) Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird eine Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik eingerichtet. Ihre Aufgaben sind, periodisch zu überwachen, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen, normal normal die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten, normal normal die Berichte der obersten Bundesbehörden und der Länder auszuwerten, normal normal den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission nach Artikel 8 Absatz 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorzubereiten und normal normal als sachverständige Stelle die Schlichtungsstelle nach § 16 zu unterstützen. normal normal normal arabic (4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Fachaufsicht über die Durchführung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Aufgaben.
Kurz erklärt
- Es wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet.
- Diese Fachstelle dient als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Barrierefreiheit und berät öffentliche Stellen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
- Zu den Aufgaben gehören Beratung, Bereitstellung von Informationen, Unterstützung bei Zielvereinbarungen und Öffentlichkeitsarbeit.
- Ein Expertenkreis, hauptsächlich bestehend aus Vertretern von Behindertenverbänden, berät die Fachstelle.
- Eine Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik wird eingerichtet, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und Apps zu prüfen.