Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 27. April 2002
§ 12k

§ 12k – Studie zur Untersuchung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Umsetzung und die Auswirkungen der §§ 12e bis 12l in den Jahren 2021 bis 2024. Im Rahmen dieser Studie können Ausgaben wie beispielsweise die Anschaffungs-, Ausbildungs- und Haltungskosten der in die Studie einbezogenen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften getragen werden.

Kurz erklärt

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt eine Untersuchung durch.
  • Die Untersuchung betrifft die Umsetzung und Auswirkungen bestimmter Paragrafen (§§ 12e bis 12l).
  • Der Zeitraum der Studie ist von 2021 bis 2024.
  • Es werden Ausgaben für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften berücksichtigt.
  • Dazu gehören Kosten für Anschaffung, Ausbildung und Haltung der Hunde.