§ 12d – Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen zu erlassen über diejenigen Websites und mobilen Anwendungen sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, auf die sich der Geltungsbereich der Verordnung bezieht, normal normal die technischen Standards, die öffentliche Stellen des Bundes bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, und den Zeitpunkt, ab dem diese Standards anzuwenden sind, normal normal die Bereiche und Arten amtlicher Informationen, die barrierefrei zu gestalten sind, normal normal die konkreten Anforderungen der Erklärung zur Barrierefreiheit, normal normal die konkreten Anforderungen der Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit und normal normal die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung Regelungen erlassen.
- Diese Regelungen betreffen Websites und mobile Anwendungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen.
- Es werden technische Standards festgelegt, die öffentliche Stellen einhalten müssen.
- Die Verordnung bestimmt, ab wann diese Standards gelten und welche Informationen barrierefrei sein müssen.
- Es werden Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit definiert.