§ 12b – Erklärung zur Barrierefreiheit
(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen. (2) Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist, a) die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, normal normal b) die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie normal normal c) gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen, normal normal normal alpha normal normal eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen, normal normal einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16, der a) die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und normal normal b) die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält. normal normal normal alpha normal normal normal arabic (3) Zu veröffentlichen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019, normal normal auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht unter Nummer 1 fallen: ab dem 23. September 2020, normal normal auf mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes: ab dem 23. Juni 2021. normal normal normal arabic (4) Die öffentliche Stelle des Bundes antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats.
Kurz erklärt
- Öffentliche Stellen des Bundes müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen veröffentlichen.
- Diese Erklärung beschreibt, welche Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind und warum.
- Es sollen Hinweise auf barrierefreie Alternativen und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen zu Barrieren gegeben werden.
- Die Erklärung muss bis zu bestimmten Fristen veröffentlicht werden: ab dem 23. September 2019 für ältere Websites, ab dem 23. September 2020 für andere und ab dem 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen.
- Auf Anfragen zur Barrierefreiheit muss innerhalb eines Monats geantwortet werden.