Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 25. Juli 1990
§ 14

§ 14 – Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Unberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.

Kurz erklärt

  • Die Vorschriften des Lebensmittelrechts bleiben gültig.
  • Dieses Gesetz hat Vorrang, wenn es widersprüchliche Regelungen gibt.
  • Lebensmittelrechtliche Bestimmungen sind weiterhin anwendbar.
  • Es gibt eine Hierarchie zwischen diesem Gesetz und dem Lebensmittelrecht.
  • Nur wenn es Konflikte gibt, gilt das Gesetz über das Lebensmittelrecht.