Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
25. Juli 1990
§ 14
§ 14 – Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Unberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.
Kurz erklärt
- Die Vorschriften des Lebensmittelrechts bleiben gültig.
- Dieses Gesetz hat Vorrang, wenn es widersprüchliche Regelungen gibt.
- Lebensmittelrechtliche Bestimmungen sind weiterhin anwendbar.
- Es gibt eine Hierarchie zwischen diesem Gesetz und dem Lebensmittelrecht.
- Nur wenn es Konflikte gibt, gilt das Gesetz über das Lebensmittelrecht.