Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. März 2011
§ 24

§ 24 – Übergangsregelung

Für Studierende, die vor dem 1. Mai 2016 mit dem Studium begonnen haben, ist die Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 497) weiter anzuwenden.

Kurz erklärt

  • Studierende, die vor dem 1. Mai 2016 ihr Studium begonnen haben, sind betroffen.
  • Es geht um den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes.
  • Die Regelung bezieht sich auf das Studium „Master of Public Administration“.
  • Die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist die zuständige Institution.
  • Die Verordnung stammt vom 24. März 2011.