§ 20 – Urkunden
(1) Wer die Masterprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis, ein Diploma Supplement, ein Transcript of Records und eine Masterurkunde. (2) Das Abschlusszeugnis enthält die Feststellung, dass die Masterprüfung bestanden worden ist, normal die Gesamtnote und die abschließende Rangpunktzahl sowie normal das Thema, die Note und die Rangpunktzahl des Moduls „Masterarbeit“. normal arabic (3) Das Diploma Supplement und das Transcript of Records werden entsprechend dem ECTS-Leitfaden in der jeweils geltenden auf der Internetseite der Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung ausgestellt. Das Diploma Supplement wird sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgestellt. (4) Die Hochschule stellt auf Grund des Abschlusszeugnisses eine Masterurkunde aus. Mit der Aushändigung der Masterurkunde wird der akademische Grad „Master of Public Administration“ verliehen. Die Masterurkunde enthält die Bezeichnung der Hochschule, normal Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort der Absolventin oder des Absolventen, normal den Hinweis auf die bestandene Masterprüfung mit dem Prüfungsdatum, normal die Bezeichnung des verliehenen akademischen Grades einschließlich der Kurzform, normal Ort und Datum der Ausstellung, normal die Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten der Hochschule und der wissenschaftlichen Leiterin oder des wissenschaftlichen Leiters des Masterstudiengangs sowie das Siegel der Hochschule. normal arabic (5) Wer die Masterprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Prüfung sowie eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen Leistungspunkte hervorgehen.
Kurz erklärt
- Nach Bestehen der Masterprüfung erhält man ein Abschlusszeugnis, ein Diploma Supplement, ein Transcript of Records und eine Masterurkunde.
- Das Abschlusszeugnis zeigt, dass die Masterprüfung bestanden wurde, und enthält die Gesamtnote sowie Details zur Masterarbeit.
- Das Diploma Supplement und das Transcript of Records werden gemäß dem ECTS-Leitfaden ausgestellt und sind in Deutsch und Englisch verfügbar.
- Die Masterurkunde wird basierend auf dem Abschlusszeugnis ausgestellt und verleiht den akademischen Grad „Master of Public Administration“.
- Bei Nichtbestehen der Masterprüfung erhält man einen Bescheid über das Nichtbestehen und eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.