Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. März 2011
§ 1
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) und eine anschließende oder das Studium begleitende berufspraktische Einführung in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Kurz erklärt
- Die Verordnung betrifft den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes.
- Voraussetzung ist das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
- Es ist eine berufspraktische Einführung in die Laufbahn vorgesehen.
- Die Einführung kann entweder nach dem Studium oder begleitend während des Studiums erfolgen.
- Ziel ist die Vorbereitung auf die Tätigkeit im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst.