Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 30. Juli 1979
§ 42

§ 42 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt in Kraft.
  • Der Beginn ist am ersten Tag des Monats nach der Verkündung.
  • Die Verkündung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gegeben wird.
  • Es gibt einen klaren Zeitrahmen für das Inkrafttreten.
  • Alle betroffenen Parteien müssen sich an den neuen Gesetzestext halten.