Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
30. Juli 1979
§ 42
§ 42 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt in Kraft.
- Der Beginn ist am ersten Tag des Monats nach der Verkündung.
- Die Verkündung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gegeben wird.
- Es gibt einen klaren Zeitrahmen für das Inkrafttreten.
- Alle betroffenen Parteien müssen sich an den neuen Gesetzestext halten.