Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 12. Juli 2012
§ 4

§ 4 – Begriffsbestimmungen

(1) Krise ist jede Situation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, das deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, normal normal eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder normal normal lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht. normal normal normal arabic Eine Krise liegt auch vor, wenn konkrete Umstände dafür vorliegen, dass ein solches Schadensereignis unmittelbar bevorsteht. Bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Verordnung. (2) Unterauftrag ist ein zwischen einem erfolgreichen Bieter und einem oder mehreren Unternehmen geschlossener entgeltlicher Vertrag über die Ausführung des betreffenden Auftrags oder von Teilen des Auftrags. (3) Forschung und Entwicklung sind alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung umfassen, wobei letztere die Herstellung von technologischen Demonstrationssystemen einschließen kann. Technologische Demonstrationssysteme sind Vorrichtungen zur Demonstration der Leistungen eines neuen Konzepts oder einer neuen Technologie in einem relevanten oder repräsentativen Umfeld.

Kurz erklärt

  • Eine Krise ist eine außergewöhnliche Situation in der EU oder einem Drittland, die Leben und Gesundheit vieler Menschen gefährdet oder die Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt.
  • Krisen können auch bevorstehende Schadensereignisse umfassen.
  • Bewaffnete Konflikte und Kriege werden ebenfalls als Krisen betrachtet.
  • Ein Unterauftrag ist ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen einem Bieter und anderen Unternehmen zur Ausführung eines Auftrags oder Teilen davon.
  • Forschung und Entwicklung umfassen Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, einschließlich technologischer Demonstrationssysteme.