Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
09. Januar 2009
§ 18
§ 18 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am … F3_771702_BJNR005400009BJNE001900000 in Kraft. Hinweis der Schriftleitung: Das Gesetz tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. * page F3_771702_BJNR005400009BJNE001900000 normal )
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt an einem bestimmten Datum in Kraft.
- Es bezieht sich auf Artikel 82 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
- Das Inkrafttreten erfolgt 14 Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
- Das genaue Datum ist im Gesetzestext angegeben.
- Die Schriftleitung gibt einen Hinweis zur Inkraftsetzung.