Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Januar 2009
§ 2

§ 2 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind Düngemittel Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind, a) Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder normal normal b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern; normal normal normal alpha normal normal sind Wirtschaftsdünger: Düngemittel, die a) als tierische Ausscheidungen aa) bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder normal normal bb) bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft oder normal normal normal a-alpha normal normal b) als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft, normal normal normal alpha auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung, anfallen oder erzeugt werden; normal normal ist Festmist: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu, insbesondere Stroh, Sägemehl, Torf oder anderes pflanzliches Material, das im Rahmen der Tierhaltung zugefügt worden ist, oder mit Futterresten vermischt, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert übersteigt; normal normal ist Gülle: Wirtschaftsdünger aus allen tierischen Ausscheidungen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt; normal normal ist Jauche: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, bei dem es sich um ein Gemisch aus Harn und ausgeschwemmten feinen Bestandteilen des Kotes oder der Einstreu sowie von Wasser handelt; Jauche kann in geringem Umfang Futterreste sowie Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten; normal normal sind Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind, a) die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern oder normal normal b) die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern; normal normal normal alpha normal normal sind Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nummer 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind; normal normal sind Kultursubstrate: Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden; normal normal ist Herstellen: das Gewinnen, Behandeln, Verarbeiten, Mischen oder sonstige Aufbereiten von Stoffen nach den Nummern 1 und 6 bis 8; normal normal ist Inverkehrbringen: das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben von Stoffen nach Satz 1 Nr. 1 und 6 bis 8 an andere; normal normal ist gewerbsmäßig: Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbes oder sonst zu Erwerbszwecken. normal normal normal arabic Dem Inverkehrbringen im Sinne des Satzes 1 Nr. 10 stehen das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Abgabe an andere sowie die Abgabe zwischen Mitgliedern innerhalb von Personenvereinigungen gleich.

Kurz erklärt

  • Düngemittel sind Stoffe, die Pflanzen Nährstoffe zuführen oder die Bodenfruchtbarkeit verbessern, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser.
  • Wirtschaftsdünger sind tierische Ausscheidungen oder pflanzliche Stoffe, die in der Landwirtschaft anfallen oder erzeugt werden.
  • Festmist ist ein Wirtschaftsdünger mit einem Trockensubstanzgehalt von über 15 Prozent, der tierische Ausscheidungen und Einstreu enthält.
  • Gülle hat einen Trockensubstanzgehalt von maximal 15 Prozent und kann tierische Ausscheidungen mit Wasser und geringen Mengen Einstreu oder Futterresten enthalten.
  • Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel sind Stoffe, die die Eigenschaften des Bodens oder das Wachstum von Pflanzen beeinflussen, ohne wesentliche Nährstoffe zu enthalten.