Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Januar 2009

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Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. * column BJNR005400009_01 exp )

Kurz erklärt

  • Die Richtlinie 98/34/EG regelt ein Informationsverfahren für Normen und technische Vorschriften.
  • Sie betrifft auch Vorschriften für Dienste der Informationsgesellschaft.
  • Die Richtlinie wurde zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG geändert.
  • Die Verpflichtungen aus dieser Richtlinie müssen beachtet werden.
  • Die Richtlinie wurde am 22. Juni 1998 veröffentlicht.