Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
05. August 1964
§ 33
§ 33 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.
Kurz erklärt
- Das Gesetz wird einen Monat nach der Bekanntgabe wirksam.
- Es gibt eine Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten.
- Die Bekanntgabe ist der Startpunkt für die Frist.
- Nach einem Monat gelten die Regelungen des Gesetzes.
- Alle Betroffenen sollten sich auf das Inkrafttreten vorbereiten.