Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
06. Juni 1994
§ 1
§ 1 – Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie normal normal den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Das Gesetz schützt die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in Deutschland.
- Es regelt die Gestaltung der Arbeitszeiten.
- Flexible Arbeitszeiten sollen verbessert werden.
- Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage sind als Ruhetage geschützt.
- Diese Ruhetage dienen der seelischen Erholung der Arbeitnehmer.