Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 12. Mai 2021
§ 56

§ 56 – Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests

Kurz erklärt

AI-Zusammenfassung derzeit deaktiviert.