Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 12. Mai 2021
§ 41

§ 41 – Interne Unternehmensführung

Wertpapierinstitute müssen solide Regelungen für die Unternehmensführung schaffen, die zweckdienlich, der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Risiken und den Geschäften des Wertpapierinstituts angemessen sind; dazu zählen eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien, normal normal wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und möglichen Risiken, denen das Wertpapierinstitut ausgesetzt ist oder die das Wertpapierinstitut für andere darstellt, normal normal angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, und normal normal ein Vergütungssystem, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sowie geschlechtsneutral ausgestaltet ist. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Wertpapierinstitute müssen klare Regeln für die Unternehmensführung aufstellen, die zu ihren Risiken passen.
  • Es muss eine transparente Organisationsstruktur mit eindeutigen Berichtslinien vorhanden sein.
  • Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken sind erforderlich.
  • Angemessene interne Kontrollmechanismen und ordnungsgemäße Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren sind notwendig.
  • Das Vergütungssystem sollte das Risikomanagement unterstützen und geschlechtsneutral sein.