Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Februar 2007
§ 14

§ 14 – Suche im Register

Das Unternehmensregister erlaubt die Suche nach allen eingestellten Daten sowie über Indexdaten.

Kurz erklärt

  • Das Unternehmensregister ist eine öffentliche Datenbank.
  • Man kann nach allen eingestellten Informationen suchen.
  • Es gibt auch die Möglichkeit, über Indexdaten zu suchen.
  • Die Suche umfasst verschiedene Unternehmensdaten.
  • Das Register dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Unternehmensinformationen.