Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Februar 2007
§ 3

§ 3 – Registrierung der Nutzer

(1) Soweit nach § 11 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4, § 13 Absatz 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 eine Registrierung beim Unternehmensregister erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich über eine nach dem Stand der Technik gesicherte Internetverbindung. Dabei sind folgende Mindestangaben zu machen: Firma oder Name des Nutzers, normal normal Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes, normal normal elektronische Postadresse, normal normal Rufnummer. normal normal normal arabic Im Fall einer Registrierung, die nach § 13 Absatz 4 erforderlich ist, ist Satz 2 Nummer 4 nicht anzuwenden. (2) Für die Registrierung zur Datenübermittlung nach § 11 Absatz 2 Satz 1 für in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen sind zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 noch folgende Mindestangaben erforderlich: Firma oder Name des Unternehmens, normal normal Registergericht, normal normal Registerart, normal normal Registernummer. normal normal normal arabic (3) Der Nutzer bestimmt, sofern er Veröffentlichungen für sich selbst oder als Beauftragter für Dritte vornehmen möchte, bei seiner Registrierung eine Kennung und ein Passwort, durch die er sich als Nutzungsberechtigter des Unternehmensregisters authentifiziert. Es können andere Authentifizierungsverfahren verwendet werden, soweit diese nach dem Stand der Technik einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten. Nutzer als Kunden von Datenverarbeitern, die über eine Großkundenschnittstelle angebunden sind, können durch den entsprechenden Datenverarbeiter ohne Vergabe von Kennung und Passwort registriert werden, wenn die registerführende Stelle dies bei einer Anbindung vorsieht.

Kurz erklärt

  • Die Registrierung im Unternehmensregister erfolgt nur über eine sichere Internetverbindung.
  • Mindestangaben für die Registrierung sind Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Nutzers.
  • Für eingetragene Unternehmen sind zusätzlich der Firmenname, das Registergericht, die Registerart und die Registernummer erforderlich.
  • Nutzer müssen bei der Registrierung eine Kennung und ein Passwort festlegen, um sich zu authentifizieren.
  • Alternativ können andere sichere Authentifizierungsverfahren verwendet werden, und Großkunden können sich über Datenverarbeiter registrieren lassen.