Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Februar 2007
§ 1

§ 1 – Allgemeines

(1) Im Unternehmensregister werden die nach § 8b Abs. 3 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zur Einstellung übermittelten Daten, mit Ausnahme der der zur dauerhaften Hinterlegung eingestellten Unterlagen, im Internet unmittelbar zugänglich gemacht. Die Daten werden wie folgt gespeichert: strukturiert in Form der Extensible Markup Language (XML), normal normal in einem nach dem Stand der Technik vergleichbaren Format oder normal normal bei Datenübermittlungen gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in dem vorgeschriebenen Datenübermittlungsformat. normal normal normal arabic Eine Speicherung in einem reinen Binärformat ist nur zulässig, soweit eine Umwandlung in Text nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist. Das Unternehmensregister muss erkennen lassen, in welcher Sprache die Daten im Sinn des Satzes 1 im Unternehmensregister gespeichert sind. (2) Das Unternehmensregister vermittelt über die nach § 8b Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs übermittelten Daten (Indexdaten) den Zugang zu den Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, den Registerbekanntmachungen, den zu den Registern eingereichten Dokumenten und den Zugang zu den Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte im Sinn des § 8b Abs. 2 Nr. 11 des Handelsgesetzbuchs. Die Indexdaten dienen nur der Zugangsvermittlung und sind nicht zugänglich zu machen. (3) Das Unternehmensregister ist zumindest über die Adresse www.unternehmensregister.de erreichbar. Zugangsstörungen, insbesondere aufgrund von Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten, sind soweit möglich rechtzeitig anzukündigen.

Kurz erklärt

  • Im Unternehmensregister werden bestimmte Daten öffentlich im Internet zugänglich gemacht, außer dauerhaft hinterlegten Unterlagen.
  • Die Daten werden in strukturierten Formaten wie XML gespeichert, wobei eine Speicherung im Binärformat nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
  • Das Unternehmensregister muss angeben, in welcher Sprache die Daten gespeichert sind.
  • Über das Unternehmensregister können Nutzer auf verschiedene Registereintragungen und Bekanntmachungen zugreifen, jedoch sind die Indexdaten selbst nicht öffentlich.
  • Das Unternehmensregister ist unter der Adresse www.unternehmensregister.de erreichbar, und Störungen werden möglichst im Voraus angekündigt.