Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 22. November 2004
§ 8

§ 8 – Bewerten der Prüfungsleistungen

(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ sind die Prüfungsleistungen in jedem Prüfungsbereich nach § 4 Absatz 7 einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet. (3) Im Prüfungsteil „Management und Führung“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: die beiden schriftlichen Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 4 und normal normal das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6. normal normal normal arabic Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet. (4) Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: die schriftliche Projektarbeit nach § 6 Absatz 2 und normal normal das Fachgespräch mit Präsentation nach § 6 Absatz 3. normal normal normal arabic Aus den beiden Bewertungen der Prüfungsleistungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei werden gewichtet: die Bewertung der schriftlichen Projektarbeit mit zwei Dritteln und normal normal die Bewertung des Fachgesprächs mit Präsentation mit einem Drittel. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Prüfungsleistungen werden gemäß Anlage 1 mit Punkten bewertet.
  • Im Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ erfolgt die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, und das arithmetische Mittel wird als Gesamtnote verwendet.
  • Im Prüfungsteil „Management und Führung“ werden zwei schriftliche Aufgaben und ein Fachgespräch bewertet, wobei das arithmetische Mittel als Gesamtnote dient.
  • Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ werden eine schriftliche Projektarbeit und ein Fachgespräch mit Präsentation bewertet.
  • Bei der Bewertung im letzten Prüfungsteil wird das arithmetische Mittel gewichtet: die Projektarbeit zählt zwei Drittel und das Fachgespräch ein Drittel.