Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 22. November 2004
§ 4

§ 4 – Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

(1) Der Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess" gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, normal normal Rechnungswesen, normal normal Finanzierung und Investition, normal normal Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft. normal normal normal arabic (2) Im Prüfungsbereich "Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre" sollen Grundtatbestände von Wirtschaftsgesellschaften, Funktionsweisen der Marktwirtschaft und Steuerungsmöglichkeiten des Wirtschaftsablaufs beschrieben werden können. Darüber hinaus sollen volkswirtschaftliche Zusammenhänge erkannt und die Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und ihrem gesamtwirtschaftlichen Umfeld einschließlich des fortschreitenden europäischen Binnenmarktes beurteilt werden können. Ferner sollen die grundlegenden Bestimmungsfaktoren für den Unternehmensaufbau, das Zusammenwirken und die Steuerung der betrieblichen Funktionen und Ziele dargestellt und beurteilt werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Unterscheiden der Koordinierungsmechanismen idealtypischer Wirtschaftssysteme und deren rechtlicher Ausprägungen sowie Darstellen der Elemente der sozialen Marktwirtschaft, normal normal Darstellen des volkswirtschaftlichen Kreislaufs, normal normal Beschreiben der Marktformen und Preisbildungen sowie Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens, normal normal Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, normal normal Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen, normal normal Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl jeweils unter Einbeziehung von Globalisierungsaspekten, normal normal Berücksichtigen sozioökonomischer Aspekte der Unternehmensführung und des zielorientierten Wertschöpfungsprozesses im Unternehmen. normal normal normal arabic (3) Im Prüfungsbereich "Rechnungswesen" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betrieblich relevante Informationen zu erfassen, aufzubereiten und für Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben zu verwenden. In diesem Zusammenhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens, normal normal Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen, normal normal Interpretieren von Jahresabschlüssen, normal normal Analysieren der betrieblichen Leistungserstellung unter Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung, normal normal Anwenden von Kostenrechnungssystemen, normal normal Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen. normal normal normal arabic (4) Im Prüfungsbereich "Finanzierung und Investition" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Investitionsrechnungen auf Basis der dem Einzelfall angemessenen Methode vorzubereiten und deren Ergebnisse auf ihre Vorteilhaftigkeit für das Unternehmen hin zu beurteilen. Die zu prüfende Person soll kritische Einflussfaktoren erkennen, ihre Auswirkungen auf die Investition bestimmen und Nutzwertrechnungen durchführen. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, den situativen Einsatz geeigneter Finanzierungsinstrumente zu beurteilen und Finanzpläne zu erstellen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitelements, normal normal Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen einschließlich der Berechnung kritischer Werte, normal normal Durchführen von Nutzwertrechnungen, normal normal Anwenden von Verfahren zur Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des optimalen Ersatzzeitpunktes von Wirtschaftsgütern, normal normal Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen. normal normal normal arabic (5) Im Prüfungsbereich "Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft" soll die zu prüfende Person die Fähigkeit nachweisen, die "logistische Kette" vom Lieferanten über die Produktion bis zum Kunden in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten bewerten zu können. Sie muss in der Lage sein, auftretende Zielkonflikte, ihre Ursachen und Auswirkungen zu analysieren und aus gesamtunternehmerischer Sicht Entscheidungen vorzubereiten oder zu treffen. In diesem Zusammenhang können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Beurteilen von Marktgegebenheiten sowie der Positionierung des Unternehmens im Markt und Beherrschen der Marketinginstrumente, normal normal Beurteilen des Produktlebenszyklusses, Mitwirken bei der Produktplanung unter Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes, normal normal Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse, Beurteilen der Wirkung des Einkaufs auf die Abläufe im Unternehmen, normal normal Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs, normal normal Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte, normal normal Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen, normal normal Beurteilen des Einsatzes der Produktionsfaktoren, der Produktions- und der Organisationstypen der Fertigung. normal normal normal arabic (6) Die Prüfung in den in Absatz 1 genannten Prüfungsbereichen ist schriftlich durchzuführen. (7) Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als zwölf Stunden dauern. Sie besteht je Prüfungsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Die Mindestzeiten betragen im Prüfungsbereich: col1 1 5* col2 2 60* col3 3 20* 1 left 0 top Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre 1 left 0 top 1,5 Stunden, 1 right 0 bottom 1 left 0 top Rechnungswesen 1 left 0 top 3 Stunden, 1 right 0 bottom 1 left 0 top Finanzierung und Investition 1 left 0 top 3 Stunden, 1 right 0 bottom 1 left 0 top Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 1 left 0 top 3 Stunden. 1 right 0 bottom top left 50 3 0 0 none %yes; (8) Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung gemäß Absatz 1 mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Kurz erklärt

  • Der Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess" umfasst vier Bereiche: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition sowie Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft.
  • In der Volks- und Betriebswirtschaftslehre sollen grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und die Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld verstanden werden.
  • Im Rechnungswesen wird die Fähigkeit geprüft, betriebliche Informationen zu erfassen und für Planungs- und Kontrollaufgaben zu nutzen.
  • Der Bereich Finanzierung und Investition fokussiert auf die Vorbereitung und Beurteilung von Investitionsrechnungen sowie die Erstellung von Finanzplänen.
  • Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert maximal zwölf Stunden, wobei bei mangelhaften Leistungen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten werden kann.