Anlage 2 – (zu § 10)Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2256 – 2257) Fundstelle Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: Bezeichnung der ausstellenden Behörde, normal normal Name und Geburtsdatum der geprüften Person, normal normal Datum des Bestehens der Prüfung, normal normal Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, normal normal Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, normal normal Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. normal normal normal arabic Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: Benennung aller Prüfungsteile, der Prüfungs- und Handlungsbereiche sowie des situationsbezogenen Fachgesprächs nach § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 und 6, normal normal Bewertung mit Note für den Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“, den Prüfungsteil „Management und Führung“ und den Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“, normal normal die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, normal normal die Gesamtnote als Dezimalzahl, normal normal die Gesamtnote in Worten, normal normal Befreiungen nach § 7. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Teil A des Zeugnisses enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum, Prüfungsdatum und Fortbildungsabschluss.
- Es wird auch die ausstellende Behörde und das Datum der Ausstellung mit Unterschrift angegeben.
- Teil B des Zeugnisses umfasst alle Informationen aus Teil A sowie Details zu den Prüfungsteilen und Fachgesprächen.
- Zusätzlich werden die Bewertungen für verschiedene Prüfungsteile und die Gesamtpunktzahl aufgeführt.
- Die Gesamtnote wird sowohl als Dezimalzahl als auch in Worten angegeben, einschließlich möglicher Befreiungen.