Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
06. Juni 1995
§ 3
§ 3 – Ausführung durch das Landesamt
Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.
Kurz erklärt
- Das Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ausgeführt.
- Das LBEG hat Standorte in Hannover und Clausthal-Zellerfeld.
- Es ist ein Organ des Bundes, das vom Land Niedersachsen entliehen wurde.
- Das LBEG unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.
- Die Ausführung des Gesetzes erfolgt durch das LBEG.