Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 06. Juni 1995
§ 3

§ 3 – Ausführung durch das Landesamt

Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ausgeführt.
  • Das LBEG hat Standorte in Hannover und Clausthal-Zellerfeld.
  • Es ist ein Organ des Bundes, das vom Land Niedersachsen entliehen wurde.
  • Das LBEG unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.
  • Die Ausführung des Gesetzes erfolgt durch das LBEG.