Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. Februar 1959
§ 114
§ 114 – luftfzgg
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Kurz erklärt
- Das Gesetz gilt auch in Berlin.
- Grundlage dafür ist § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes von 1952.
- Rechtsverordnungen, die aus diesem Gesetz entstehen, sind ebenfalls in Berlin gültig.
- Die Regelungen für Berlin basieren auf § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
- Es handelt sich um eine bundesweite Regelung, die auch für die Hauptstadt gilt.