Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Februar 1959
§ 114

§ 114 – luftfzgg

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz gilt auch in Berlin.
  • Grundlage dafür ist § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes von 1952.
  • Rechtsverordnungen, die aus diesem Gesetz entstehen, sind ebenfalls in Berlin gültig.
  • Die Regelungen für Berlin basieren auf § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
  • Es handelt sich um eine bundesweite Regelung, die auch für die Hauptstadt gilt.