Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
10. August 1951
§ 25a
§ 25a – Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Kurz erklärt
- Das Gesetz gilt auch in Berlin.
- Die Regelungen basieren auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes.
- Rechtsverordnungen, die aus diesem Gesetz entstehen, gelten ebenfalls in Berlin.
- Diese Regelungen sind im § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes festgelegt.
- Berlin ist somit in die Anwendung des Gesetzes einbezogen.