Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 10. August 1951
§ 25a

§ 25a – Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz gilt auch in Berlin.
  • Die Regelungen basieren auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes.
  • Rechtsverordnungen, die aus diesem Gesetz entstehen, gelten ebenfalls in Berlin.
  • Diese Regelungen sind im § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes festgelegt.
  • Berlin ist somit in die Anwendung des Gesetzes einbezogen.